Steuerliche Vorteile mit Wollfühlservice
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Für Haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie
20% der Aufwendungen von bis zu 20.000 €, höchstens aber 4.000 € pro Jahr,
von der Steuerschuld abziehen.
Voraussetzungen hierfür sind,
dass die Dienstleistung im Haushalt des Steuersparers erbracht wird.
wird die Dienstleistung in einem Seniorenheim erbracht, dass der Bewohner hier in einer eigenen Wohnung
(Wohn- und Schlafbereich, Bad, Küche) lebt.
dass eine ordnungsgemäße Rechnung, in der Material und Arbeitslohn mit Umsatzsteuer ausgewiesen sind,
gestellt wird und die Bezahlung von Ihrem Bankkonto erfolgt.
dass diese Aufwendungen nicht schon als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche
Belastungen geltend berücksichtigt wurden.
Kinderbetreuung
Für Kinderbetreuung können alle Eltern ohne bestimmte Voraussetzungen und Nachweise
die Betreuungskosten zu zwei Dritteln und bis zum Höchstbetrag von 4.000 € pro Jahr
und Kind ab der Geburt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr,
bei behinderten Kindern unbegrenzt, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eintrat,
steuerlich geltend machen.
Die Kinderbetreuungskosten sind
als Sonderausgaben abziehbar, das heißt,
die Aufschlüsselung nach Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben entfällt.
Voraussetzungen hierfür sind,
dass eine ordnungsgemäße Rechnung, in der der Lohn mit Umsatzsteuer ausgewiesen ist,
gestellt wird
und die Bezahlung von Ihrem Bankkonto erfolgt.
Stand Juli 2012
Quellen:
Anwendungsschreiben zu § 35a EStG; Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 26.10.2007